Beitragsordnung
- Die Mitgliedschaft im Handels-und Gewerbeverein beträgt mindestens ein Jahr. Sie kann danach mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden.
- Der Jahresbeitrag beträgt seit 1.1.2007 € 75.– pro Mitglied zzgl. gesetzl. MwSt.
- Der Beitrag wird am Anfang eines jeden Geschäftsjahres (1. 1. – 31.12.) erhoben. Termin 1. März.
- Der Einzug mittels Lastschrift ist obligatorisch.
- Gastmitgliedschaft im HGV. Ausgeschiedene Mitglieder (Geschäftsaufgabe/Verkauf/Übergabe) können dem HGV in einer
freiwilligen Gastmitgliedschaft verbunden bleiben. Der Jahresbeitrag beträgt seit 1.1.2005 € 20.– pro Mitglied.