Mitglied werden
Die Mitgliedschaft im Handels-und Gewerbeverein beträgt mindestens ein Jahr. Sie kann danach mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden.
Der Jahresbeitrag beträgt seit 1.1.2007 75.– € pro Mitglied zzgl. gesetzl. MwSt.
Der Beitrag wird am Anfang eines jeden Geschäftsjahres (1. 1. – 31.12.) erhoben. Termin 1. März.
Der Einzug mittels Lastschrift ist obligatorisch.
Gastmitgliedschaft im HGV. Ausgeschiedene Mitglieder (Geschäftsaufgabe/Verkauf/Übergabe) können dem HGV in einer freiwilligen Gastmitgliedschaft verbunden bleiben. Der Jahresbeitrag beträgt seit 1.1.2005 20.– € pro Mitglied.
Sie können hier den Mitgliedsantrag als PDF herunterladen.