Mitglied werden

Die Mitgliedschaft im Handels-und Gewerbeverein beträgt mindestens ein Jahr. Sie kann danach mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden.

Der Jahresbeitrag beträgt seit 1.1.2007  75.– € pro Mitglied zzgl. gesetzl. MwSt.

Der Beitrag wird am Anfang eines jeden Geschäftsjahres (1. 1. – 31.12.) erhoben. Termin 1. März.

Der Einzug mittels Lastschrift ist obligatorisch.

Gastmitgliedschaft im HGV. Ausgeschiedene Mitglieder (Geschäftsaufgabe/Verkauf/Übergabe) können dem HGV in einer freiwilligen Gastmitgliedschaft verbunden bleiben. Der Jahresbeitrag beträgt seit 1.1.2005  20.– € pro Mitglied.

Sie können hier den Mitgliedsantrag als PDF herunterladen.